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   LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07 ER   

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https://dejure.org/2007,26983
LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07 ER (https://dejure.org/2007,26983)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.03.2007 - L 8 SO 5/07 ER (https://dejure.org/2007,26983)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. März 2007 - L 8 SO 5/07 ER (https://dejure.org/2007,26983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für eine behindertengerechte Wohnung; Schimmelbildung in der Wohnung; Bestimmung des zuständigen Gerichts; Maßstäbe für sozialgerichtliche Eilentscheidungen; Herkömmliche Vorgehensweise der Prüfung von Anordnungsanspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
    Die Prüfung des Eilantrags des Antragstellers durch den Senat ist an den Maßstäben ausgerichtet, die das Bundesverfassungsgericht für fachgerichtliche, insbesondere sozialgerichtliche Eilentscheidungen, entwickelt hat (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 und vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).

    Für den Fall einer Abwägung müssten alle nach Lage der Dinge zu beachtenden Umstände in die Abwägung eingestellt und richtig gewichtet werden (vgl. zu den Grundsätzen der Abwägung Bundesverfassungsgericht vom 05.10.2006, 2 BvR 1815/06 sowie vom 6.2.2007, 1 BvR 3101/06, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
    Für den Fall einer Abwägung müssten alle nach Lage der Dinge zu beachtenden Umstände in die Abwägung eingestellt und richtig gewichtet werden (vgl. zu den Grundsätzen der Abwägung Bundesverfassungsgericht vom 05.10.2006, 2 BvR 1815/06 sowie vom 6.2.2007, 1 BvR 3101/06, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ferner hat das Gericht das Abwägungsergebnis am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen einer Eigenkontrolle zu überprüfen (Bundesverfassungsgericht vom 05.10.2006, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06; vom 04.04.2006, 2 BvR 523/06).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 SO 90/06
    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
    Im Rahmen des wegen des Gerichtsbescheides des SG vom 06.10.2006 geführten Berufungsverfahrens beim Bayer. Landessozialgericht - LSG - Az.: L 8 SO 90/06, hat der Kläger mit zahlreichen Schreiben, zuletzt vom 12.03.2007, ausgeführt, er stelle vorab einen Eilantrag für die Kostenübernahme einer behindertengerechten Wohnung außerhalb R. , weil "die oben angegebene Wohnung nass ist und nicht in unerheblichem Maße, Medikamenten, Hustensäfte, Antibiotikum, Asthmaspray seit Jahren einvernehmen muss, dass ich erheblich Verschlechterungsnot habe, dass ich es nicht mehr durchstehe.".

    Wegen weiterer Einzelheiten wird zur Ergänzung des Sachverhalts auf die Akten des vorliegenden Eilverfahrens sowie auf die beigezogenen Akten des Verfahrens vor dem SG München S 50 SO 184/06 und die Akten des Bayer. Landessozialgerichts L 8 SO 90/06 Bezug genommen.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
    Die Prüfung des Eilantrags des Antragstellers durch den Senat ist an den Maßstäben ausgerichtet, die das Bundesverfassungsgericht für fachgerichtliche, insbesondere sozialgerichtliche Eilentscheidungen, entwickelt hat (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 und vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
    Ferner hat das Gericht das Abwägungsergebnis am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen einer Eigenkontrolle zu überprüfen (Bundesverfassungsgericht vom 05.10.2006, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06; vom 04.04.2006, 2 BvR 523/06).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
    Insofern ist die her-kömmliche Vorgehensweise der Prüfung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund auch aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, NJW 1989, 827).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
    Ferner hat das Gericht das Abwägungsergebnis am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen einer Eigenkontrolle zu überprüfen (Bundesverfassungsgericht vom 05.10.2006, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06; vom 04.04.2006, 2 BvR 523/06).
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